BVerfG zu NPD: Ihr seid zwar verfassungsfeindlich, aber einfach zu unfähig!

17. Januar 2017

Das Bundesverfassungsgericht hat ein zweites Mal ein Verbot der Partei NPD abgelehnt. Es war zu prüfen, ob die Ideologie der NPD mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung unseres Grundgesetzs vereinbar ist und ob die NPD die Ordnung im ganzen Bundesgebiet abschaffen möchte.

Der Prozess hat gezeigt, dass die NPD mit ihrem ethnischen Volksbegriff die Menschenwürde verletzt, gegen das parlamentarische System arbeitet und die Verbrechen des NS-Regimes relativiert/ leugnet. Dennoch hat das Bundesverfassungsgericht richtig erkannt, dass die NPD nicht das "Potenzial" hat, die Demokratie in Deutschland zu beseitigen. Es bedarf daher nicht den präventiven Schutz der Verfassung durch ein Parteiverbot.

Die AfD und Pegida haben es ohne maßgebliche Beteiligung der NPD geschafft, die Wortführung des extrem rechten Lagers zu übernehmen und haben die NPD damit in die Bedeutungslosigkeit verdammt.

Was wird das Urteil heute bringen?

Den Rechtspopulist*innen liefert die rechtliche Entscheidung eine Anleitung,was verfassungsfeindlich, aber nicht verboten ist. Es gibt ihnen ein Handwerkszeug, um ihr Spiel mit den Ressentiments und der Angst in der Bevölkerung fortzusetzen.

Ein Verbot verändert nicht menschenverachtende Einstellungen innerhalb der Gesellschaft. Die Demokratie hat außer dem Verbotsverfahren auch andere Mittel, mit ihren Feinden umzugehen. Die Antwort muss lauten: Mehr Demokratie, mehr Offenheit, mehr Menschlichkeit.

Es liegt an uns Demokrat*innen, gemeinsam dafür zu streiten, dass durch Verständigung, Interessensausgleich und Teilhabe am gesellschaftlichen Reichtum die Menschen im Frieden miteinander leben können.